Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2024 © Vervielfältigung verboten
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Joshua Motzny erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Joshua Motzny mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Joshua Motzny ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Joshua Motzny auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Joshua Motzny richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB)

§ 2 Leistungen
(1) Joshua Motzny erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen sowie Filmproduktionen, insbesondere im Bereich des Onlinemarketings und der Mitarbeiter- und Kundengewinnung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Joshua Motzny dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter oder Kunden.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Joshua Motzny zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Joshua Motzny, bleibt der Vergütungsanspruch von Joshua Motzny unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Joshua Motzny weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Joshua Motzny nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von Joshua Motzny zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Joshua Motzny in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Joshua Motzny ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von Joshua Motzny in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Joshua Motzny garantiert keine konkrete Anzahl an Anfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Sofern Joshua Motzny im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
(11) Vorleistungen, die die Agentur im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Auftraggebers erbringt, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
(12) Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Produktion entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen. In den jeweiligen Einzelaufträgen werden die durch die Agentur jeweils zu erbringenden Leistungen konkret bestimmt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Joshua Motzny und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von Joshua Motzny ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Joshua Motzny kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Joshua Motzny kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Joshua Motzny nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Joshua Motzny berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Joshua Motzny gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Joshua Motzny hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Joshua Motzny angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Joshua Motzny erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Joshua Motzny ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Joshua Motzny ist anders lautend. Eine Joshua Motzny erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Joshua Motzny als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Joshua Motzny ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Joshua Motzny anzufragen.
(4) Joshua Motzny stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Joshua Motzny zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Die Kommunikation erfolgt überwiegend im Wege von Online-Konferenzen. Sollten gleichwohl physische Besprechungen in den Geschäftsräumen des Kunden erforderlich oder gewünscht sein, beträgt die Reisekostenvergütung 0,50 € netto pro gefahrenem Kilometer zzgl. 50 € pro Stunde netto für die Fahrtzeit.
(8) Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, ist die Agentur berechtigt, die vorgesehene Zeit bzw. das Pauschalhonorar, soweit ein solches vereinbart, in Rechnung zu stellen. Sollte das Ausfallhonorar bereits von möglichen Anzahlungen gedeckt worden sein, entstehen bis zur Höhe dieses Betrags keine Mehrkosten.

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(2) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Joshua Motzny beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Joshua Motzny eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Joshua Motzny vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Joshua Motzny sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Joshua Motzny in Verzug, ist Joshua Motzny berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Joshua Motzny wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung
(1) Joshua Motzny wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Joshua Motzny ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Joshua Motzny gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Joshua Motzny unberührt.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Joshua Motzny ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Joshua Motzny auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Joshua Motzny richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB)

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Joshua Motzny überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Joshua Motzny insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf Onlinemarketingmaßnahmen (Funnelerstellung, Texte, Bildmaterial) durch Joshua Motzny gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Joshua Motzny erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Joshua Motzny nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Joshua Motzny über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Joshua Motzny ist zum Zwecke der Eigenwerbung berechtigt, im Geschäftsverkehr auf die Produktion als Referenzprojekt hinzuweisen, die Produktion oder Teile davon zeitlich unbegrenzt in Archiven aufzubewahren oder auf Datenbanken zu speichern und abrufbar zu halten sowie die Produktion oder Teile davon zu eigenen werblichen Zwecken wie auch nicht-kommerziell vorzuführen und online zugänglich zu machen.
(6) Das Eigentum an allen entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie verfassten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei der Agentur. Das Rohmaterial ist nicht inklusive und kann gesondert nach Absprache erworben werden. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt das Rohmaterial für ein Jahr kostenfrei gespeichert und wird nach Ablauf der Frist gelöscht.
(7) Wünscht der Kunde die Verwendung eigener Vorlagen / Informationen, Texte, Bilder, Musik für die Produktion seines Videofilmes, so sichert er zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt und diese an die Agentur überträgt. Des Weiteren stellt er sie in ausreichender Qualität zeitnah zur Verfügung, um Produktionsverzögerungen zu vermeiden.

§ 12 Haftung
(1) Joshua Motzny haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Joshua Motzny nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Joshua Motzny nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Auftraggebers streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
(2) Unabhängig von Absatz 1 ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt als Fallstudie in seinen eigenen Medien zu präsentieren und den Auftraggeber in der Referenzliste aufzuführen.

§ 14 Hinweis zur Künstlersozialkasse
Die berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist allein der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

§ 15 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Joshua Motzny gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Joshua Motzny und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Joshua Motzny maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Joshua Motzny. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Joshua Motzny.

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