(1) Joshua Motzny erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen sowie Filmproduktionen, insbesondere im Bereich des Onlinemarketings und der Mitarbeiter- und Kundengewinnung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Joshua Motzny dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter oder Kunden.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Joshua Motzny zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Joshua Motzny, bleibt der Vergütungsanspruch von Joshua Motzny unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Joshua Motzny weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Joshua Motzny nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von Joshua Motzny zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Joshua Motzny in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Joshua Motzny ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von Joshua Motzny in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Joshua Motzny garantiert keine konkrete Anzahl an Anfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Sofern Joshua Motzny im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
(11) Vorleistungen, die die Agentur im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Auftraggebers erbringt, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
(12) Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Produktion entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen. In den jeweiligen Einzelaufträgen werden die durch die Agentur jeweils zu erbringenden Leistungen konkret bestimmt.